| Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts sowie unsere Mandanten aus den Bereichen der öffentlichen Hand und der Kirchen in Fragen des Personalvertretungsrechts. - Beratung bei Betriebsveräußerungen und Umwandlung
- Erstellung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Rechtliche Umsetzung von Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Verhandlung von Firmentarif und Betriebsvereinbarungen
- Prozessführung in Arbeitsgerichtssachen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
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