Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts sowie unsere Mandanten aus den Bereichen der öffentlichen Hand und der Kirchen in Fragen des Personalvertretungsrechts.
  • Beratung bei Betriebsveräußerungen und Umwandlung
  • Erstellung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Rechtliche Umsetzung von Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Verhandlung von Firmentarif und Betriebsvereinbarungen
  • Prozessführung in Arbeitsgerichtssachen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.