| Unsere Sozietät berät Architekten, Ingenieure und Bauherren umfassend in allen architektenrechtlichen Belangen, insbesondere Honorar- und Haftungsfragen. Mit Jahrzehnten an Erfahrung im Baurecht beraten und vertreten wir sowohl Bauherrn als auch Unternehmer vom Angebot bis zum Abschluss des Projektes. Die Gestaltung von Verträgen im Bereich des Werkvertragsrechts gehört ebenso zu unseren Kompetenzen wie die Prozessführung. Das Beratungsangebot wird ergänzt durch das Vergaberecht sowie das Verwaltungsrecht, dort insbesondere die Bereiche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. |